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Dr. Sven Hartung studierte Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main und Passau und war wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Öffentliches Recht der Universität Frankfurt, Lehrstuhl Prof. Dr. Steinberg. Seit 1996 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
Vor seinem Wechsel zu SCHARPF & Associates war Herr Hartung Partner im Frankfurter Büro der überörtlichen Sozietät Göhmann. Er ist nebenamtlicher Prüfer im Zweiten Juristischen Staatsexamen.
Rechtsanwalt Dr. Hartung ist in der Beratung von in- und ausländischen Unternehmen, darunter viele Automobilzulieferer, und Industrieverbänden mit Schwerpunkten im Kauf- und Werkvertragsrecht sowie im Handelsrecht tätig. Ein weiteres wichtiges Tätigkeitsfeld ist das private Bau- und Architektenrecht. In diesen Rechtsgebieten berät Sven Hartung zur Vertragsgestaltung, aber auch in Gewährleistungsfällen und sonstigen vertraglichen Krisen wie etwa der Insolvenz. Er verfügt über langjährige Erfahrung als Prozessvertreter in gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Herr Dr. Hartung tritt regelmäßig als Referent bei Seminaren und Inhouse-Schulungen auf.
Tätigkeits- und Beratungsschwerpunkte:
■ Baurecht
■ Handelsrecht - Recht der Automobilzulieferer
■ Immobilienrecht
■ Luftverkehrsrecht
Fremdsprachen:
Englisch
Mitgliedschaften:
■ Mitglied des Hessischen Justizprüfungsamtes
■ ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein
■ Deutscher Baugerichtstag e.V.
■ Alumni und Freunde des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität e.V.
Veröffentlichungen:
■ Nachgefragt: Verkäufer haben eine zweite Chance - Worauf muss ein Käufer achten, wenn er einen Mangel feststellt? F.A.Z. vom 09.02.2011, S. 19
■ Nachgefragt: Verkanntes Kaufrecht - Warum wird das UN-Kaufrecht fast immer ausgeschlossen?, F.A.Z. vom 06.01.2010, S. 19
■ Nachgefragt: Worauf ist bei Lieferbeziehungen mit ausländischen Unternehmen zu achten?, F.A.Z. vom 28.05.2008, S. 28
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Die Abnahme im Baurecht, NJW 2007, S. 1099
■ Nachgefragt: Worauf ist bei einem Pauschalvertrag für ein Bauvorhaben zu achten?, F.A.Z. vom 08.03.2006, S. 27
■ Nachgefragt: Wo liegen die Risiken bei der universitären Auftragsforschung?, F.A.Z. vom 07.09.2005, S. 25
■ Sachverständiger haftet für falsches Gutachten, Financial Times Deutschland vom 30.11.2004, S. 28
■ Vereinbarung der VOB/B als Ganzes, NJW 2004, S. 2139
■ BGH erleichtert Inhaltskontrolle von Bauverträgen, F.A.Z. vom 12.05.2004, S. 27
■ Prüffähigkeit der Architektenschlußrechnung, Fälligkeit und Verjährung, NZBau 2004, S. 249
■ Zur Sache: Vertragsstrafen in Formularverträgen, F.A.Z. vom 24.10.2003, S. 43
■ Die Geltung der HOAI für internationale Architektenverträge, NZBau 2003, S. 553
■ Dem Bauträgervertrag droht das Aus, F.A.Z. vom 28.03.2001, S. 34
■ Gewährleistungseinbehalt und Ablösungsbefugnisse in Bauverträgen, NZBau 2000, S. 371
■ Projektsteuerung wird häufig dem Werkvertragsrecht zugeschlagen, F.A.Z. vom 04.02.2000, S. 22
■ Bürger, Recht, Staat, Fischer Taschenbuch, 1992, 2. Aufl. 1997
■ Die gerichtliche Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen in den Vereinigten Staaten, DÖV 1993, S. 323
■ Die Atomaufsicht, Frankfurter Schriften zum Umweltrecht, Band 1, 1992
Kontakt:
Tel.: 0 69-71 91 48-0
Email: sven.hartung[at]scharpf-law.de
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